Lexware Büro Easy - Facebook-Werbung und Google Ads (Adwords)
buchen
Stand: Juli 2019
Die Werbekosten für Facebook und Google in Büro Easy zu
verbuchen, ist wirklich etwas tricky. Fakt ist, dass Sie als in
Deutschland ansässiges Unternehmen eine Leistung, nämlich das
Schalten der Werbung, von einem im EU-Ausland ansässigen
Unternehmen erhalten und in den Rechnungen von Facebook und Google
keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Ich will das auch gar nicht
lang erklären; das können Sie hier nachlesen. Letztendlich geht es bei der
Verbuchung von Werbekosten bezüglich Facebook und Google um
§ 13 b UStG, der regelt, wie im Falle der
Steuerschuldumkehr (Leistungsempfänger als Steuerschuldner) zu
verfahren ist.
Sie sind sicher bei mir gelandet, weil Sie wissen wollen, wie man
die Facebook- bzw. Google-Werbekosten in Lexware Büro Easy bucht.
Ich handhabe das über Journalbuchungen. Also legen wir los.
Zuerst legen Sie einen neuen Mehrwertsteuerschlüssel an:
- Gehen Sie zu Firma - Listen - Liste der MwSt-Schlüssel.
- Drücken Sie Strg-N für einen neuen Schlüssel.
- Geben Sie dem neuen Schlüssel einen sinnvollen Namen; ich habe
mich für "19EU" entschieden.
- Das Feld Beschreibung füllen Sie zum Beispiel mit "USt für
Google, Facebook" aus.
- Das Feld "EU-MwSt" lassen Sie deaktiviert.
- Bei Zunahme der Umsatzsteuerschuld wählen Sie "Andere
Leistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 11 UStG) (84).
- Bei Abnahme der Umsatzsteuerschuld wählen Sie
"Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 UStG
(67).
- Bei Zuordnung im Feld Umsatzsteuererklärung wählen Sie
"Vorsteuerbeträge Leistungen § 13b UStG (467).
- Klicken Sie auf OK.
Dann empfiehlt sich ein neues Konto für die Facebook- und
Google-Werbekosten, um den Überblick zu behalten (Sie können auch
je eins für Facebook und Google anlegen):
- Kontenrahmen - Strg-N für neues Konto.
- Typ: Aufwendungen.
- Name, zum Beispiel "Werbekosten Facebook, Google".
- Zuordnung des Kontos bei Bilanzierung und GuV
(Soll-Besteuerung): sonstige betriebliche Aufwendungen.
- Zuordnung des Kontos bei Einnahmenüberschussrechnung
(Ist-Besteuerung): sonstige betriebliche Aufwendungen.
- Zuordnung des Kontos im Formular Einnahmenüberschussrechnung:
Werbekosten (183, 224 ab 2013)
- Normaler MwSt-Schlüssel: Hier wählen Sie den Namen, den Sie in
Schritt eins vergeben haben, in meinem Fall "19EU".
Die Buchung der Werbekosten für Facebook bzw. Google erfolgt
dann so (Journalbuchung):
- Journalbuchung erstellen.
- Erste Zeile: Finanzkonto wählen - Haben-Spalte: Nettobetrag
eingeben. Die beiden Mehrwertsteuerfelder bleiben leer.
Verwendungszweck "Facebook-Werbung" etc.
- Zweite Zeile: das im vorigen Schritt angelegte
Werbekostenkonto wählen - Soll-Spalte: Nettobetrag eingeben. Die
beiden Mehrwertsteuerfelder bleiben leer. Verwendungszweck
"Facebook-Werbung" etc.
Mehrwertsteuer: Korrigierende Journalbuchungen zur Erfassung und
zum Ausgleich der Vorsteuer und der Umsatzsteuer
Nun tätigen Sie noch über Extras - Steuerberaterfunktionen zwei
korrigierende Journalbuchungen, in denen der angelegte
Mehrwertsteuerschlüssel verwendet wird.
Zuerst die Vorsteuerbuchung:
Und dann die Umsatzsteuerbuchung:
Im Mehrwertsteuerkonto die Buchung für Werbekosten Facebook und
Google überprüfen
Wenn Sie jetzt den Mehrwertsteuerbericht aufrufen, sehen Sie,
dass die Mehrwertsteuer zweimal auftaucht, und zwar einmal als
Zunahme und einmal als Abnahme. Somit ist das Mehrwertsteuer-Konto
ausgeglichen.
Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung in der
Vorschau prüfen
Wenn die Beträge in den richtigen Zeilen erscheinen, haben Sie
alles richtig gemacht (die Umsatzsteuer wird zur Zeile 42
hinzuaddiert, die Vorsteuer in Zeile 56 extra ausgewiesen):
Buchung merken
Um nicht jedes Mal wieder darüber nachzudenken, können Sie die
drei Buchungen in Lexware Büro Easy als gemerkte Buchungen
speichern, zum Beispiel mit Namen "1. Buchung", "2. Buchung", "3.
Buchung":
Ich hoffe, diese Anleitung hilft weiter. Ich muss gestehen, es
hat eine Weile gedauert, das herauszufinden und einigermaßen zu
verstehen.